Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 1444
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 1444
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 1444:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.12.2014
- X ZR 85/12, X ZR 13/14 und X ZR 147/13 -
Vereinbarung einer höheren Anzahlungsquote als 20 % des Reisepreises muss begründet werden
Der Bundesgerichtshof hatte sich in drei Verfahren mit der Wirksamkeit von Klauseln in Reisebedingungen zu Anzahlungen auf den Reisepreis, zu dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Gesamtpreises und zu Rücktrittspauschalen zu befassen. Der Bundesgerichtshof verwies darauf, dass der Reiseveranstalter zwar grundsätzlich eine höhere Anzahlung als die bisher anerkannten 20 % des Reisepreises verlangen kann, diese Vereinbarung einer höheren Anzahlungsquote in den AGBs aber zumindest voraussetzt, dass der Reiseveranstalter darlegt, dass die von ihm bei Vertragsschluss zu leistenden Aufwendungen bei denjenigen Reisen, für die die höhere Anzahlung verlangt, typischerweise die geforderte Quote erreichen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 1444 wird teils auch als „NJW 15, 1444“, „NJW 2015, S. 1444“ oder „NJW 15, S. 1444“ zitiert.