Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 1525
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 1525
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 1525:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.01.2015
- VI ZR 137/14 -
Patient hat keinen Anspruch auf Preisgabe der Privatanschrift des behandelnden Arztes
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Klinikträger nicht dazu verpflichtet ist, einem Patienten die Privatadresse eines angestellten Arztes auszuhändigen, um die Zustellung einer Klageschrift für einen Zivilprozess zu ermöglichen. Der Klinikträger ist als Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, personenbezogene Daten, die für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben worden sind, an Dritte weiterzuleiten. Zudem ist die Preisgabe der Privatanschrift des Arztes zur Führung des Zivilprozesses nicht nötigt, da eine Klageschrift ebenso unter der Klinikanschrift zugestellt werden kann. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 1525 wird teils auch als „NJW 15, 1525“, „NJW 2015, S. 1525“ oder „NJW 15, S. 1525“ zitiert.