Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 2519
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 2519
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 2519:
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom06.03.2015
- 3 L 201/11 -
Abschleppen eines verkehrswidrig geparkten Pkws in Fußgängerzone regelmäßig mit Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar
Das Abschleppen eines in einer Fußgängerzone verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs ist regelmäßig mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar. Es kommt dabei nicht auf das Vorliegen einer konkreten Verkehrsbehinderung an. Es genügt, dass die Funktion einer Fußgängerzone dadurch beeinträchtigt ist, dass die Fläche der Zone erheblich eingeschränkt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 2519 wird teils auch als „NJW 15, 2519“, „NJW 2015, S. 2519“ oder „NJW 15, S. 2519“ zitiert.