Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 3715
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 3715
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 3715:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom30.09.2015
- XII ZB 1/15 -
BGH: Unwirksamer Verzicht auf Trennungsunterhalt bei Abweichung des rechnerisch zustehenden Unterhalts vom vereinbarten Unterhalt um ein Drittel
Wird durch einen Ehevertrag die Höhe des Trennungsunterhalts vereinbart, so ist dies jedenfalls dann als unwirksamer Unterhaltsverzicht anzusehen, wenn der rechnerisch zustehende Unterhalt um ein Drittel vom vereinbarten Unterhalt abweicht. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch den vereinbarten Unterhalt sozialhilfebedürftig wird oder ob durch den Ehevertrag andere Vorteile hinsichtlich des Unterhalts gewährt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 3715 wird teils auch als „NJW 15, 3715“, „NJW 2015, S. 3715“ oder „NJW 15, S. 3715“ zitiert.