Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 411
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 411
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 411:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.11.2014
- VI ZR 76/13 -
BGH: Widersprüche in Gutachten im Arzthaftungsprozess müssen durch Tatrichter aufgeklärt werden
Widersprechen sich in einem Arzthaftungsprozess mehrere Gutachten, so muss der Tatrichter die Widersprüche aufklären, selbst wenn es sich um Privatgutachten handelt. Ohne eine nachvollziehbare Begründung darf der Tatrichter keinem Gutachten den Vorzug geben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2015, 411 wird teils auch als „NJW 15, 411“, „NJW 2015, S. 411“ oder „NJW 15, S. 411“ zitiert.