Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 416
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 416
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 416:
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom02.12.2014
- 4 UF 97/13 -
Beharrliche Weigerung der Eltern schulpflichtige Kinder in die Schule zu schicken rechtfertigt teilweise Entziehung der elterlichen Sorge
Weigern sich die Eltern beharrlich ihre schulpflichtigen Kinder in die Schule zu schicken, rechtfertigt dies die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge. Denn durch die Missachtung der Schulpflicht wird das Wohl der Kinder nachhaltig gefährdet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 416 wird teils auch als „NJW 15, 416“, „NJW 2015, S. 416“ oder „NJW 15, S. 416“ zitiert.