Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 512
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 512
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 512:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom01.10.2014
- 10 AZB 24/14 -
Verhängung von Ordnungsgeld wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Beklagten nur bei Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung zulässig
Bleibt die Partei eines Rechtstreits unentschuldigt dem Gerichtstermin fern, so darf nur dann ein Ordnungsgeld angedroht und verhängt werden, wenn durch das Ausbleiben die Sachverhaltsaufklärung erschwert und somit der Prozess verzögert wird. Das Ordnungsgeld dient nämlich nicht dazu, einen Vergleichsabschluss zu erzwingen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2015, 512 wird teils auch als „NJW 15, 512“, „NJW 2015, S. 512“ oder „NJW 15, S. 512“ zitiert.