Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 569
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 569
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 569:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom04.11.2014
- 5 C 14.2016 -
Kinder dürfen in der Regel keinen aus Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen führen
Es ist grundsätzlich unzulässig, dass Kinder einen aus den Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen führen. Denn dadurch soll verhindert werden, dass es in den folgenden Generationen zur Bildung von Namensketten kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 569 wird teils auch als „NJW 15, 569“, „NJW 2015, S. 569“ oder „NJW 15, S. 569“ zitiert.