Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 610
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 610
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 610:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom02.12.2014
- 1 BvR 3106/09 -
Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht verfahrensbeteiligte Behörde muss gerichtlich überprüfbar sein
Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verlangt, dass die Übermittlung von Aktenbestandteilen während eines zivilgerichtlichen Verfahrens an eine nicht an diesem Verfahren beteiligte Behörde gerichtlich überprüfbar ist. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Fachgerichte haben die vom Gesetzgeber bereitgestellten Rechtschutzmöglichkeiten so auszulegen und anzuwenden, dass dem Ziel genügt wird, wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten. Eine Auslegung, die zu Lücken in dem vom Gesetzgeber als umfassend konzipierten Rechtsschutz führt, wird den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gerecht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 610 wird teils auch als „NJW 15, 610“, „NJW 2015, S. 610“ oder „NJW 15, S. 610“ zitiert.