Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2016, 103
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2016, Seite: 103
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2016, 103:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom26.03.2015
- 2 AZR 517/14 -
BAG: Fehlende Information über Untersuchungshaft rechtfertigt grundsätzlich nur bei schwerem Verstoß gegen Anzeigepflicht fristlose Kündigung des Arbeitnehmers
Kommt ein Arbeitnehmer in Untersuchungshaft und informiert er seinen Arbeitgeber nicht darüber, so kommt nur dann eine fristlose Kündigung in Betracht, wenn durch die unterlassene Mitteilung besonders schwerwiegend die arbeitsvertragliche Informationspflicht verletzt wird. Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich und beharrlich die Mitteilung unterlässt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2016, 103 wird teils auch als „NJW 16, 103“, „NJW 2016, S. 103“ oder „NJW 16, S. 103“ zitiert.