Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2016, 1109
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2016, Seite: 1109
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2016, 1109:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom13.01.2016
- 4 StR 532/15 -
BGH: Strafbarkeit wegen vollendeten Tankbetrugs setzt Bemerken des Tankvorgangs durch Kassenpersonal voraus
Wer Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich bringt, ohne den Kaufpreis zu zahlen, begeht nur dann einen vollendeten Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB, wenn der Tankvorgang vom Kassenpersonal bemerkt wird. Andernfalls liegt nur ein versuchter Betrug vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2016, 1109 wird teils auch als „NJW 16, 1109“, „NJW 2016, S. 1109“ oder „NJW 16, S. 1109“ zitiert.