wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2016, 1199

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2016, Seite: 1199

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2016, 1199:

Bundesfinanzhof, Urteil vom28.10.2015
- II R 46/13 -

BFH: Abzug hinterzogener Steuern als Nachlass­verbindlich­keiten setzt Festsetzung der Steuerschuld voraus

Hat ein Erblasser Einkommenssteuer hinterzogen, so kann der Erblasser diese nur dann als Nachlass­verbindlich­keiten von der Erbschaftssteuer abziehen, wenn die Steuerschuld festgesetzt wurde oder wird. Fehlt es an der Festsetzung, ist ein Abzug nicht möglich. Dies gilt selbst dann, wenn der Erbe das zuständige Finanzamt zeitnah von der Steuerschuld unterrichtet hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2016, 1199 wird teils auch als „NJW 16, 1199“, „NJW 2016, S. 1199“ oder „NJW 16, S. 1199“ zitiert.



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH