Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2016, 2799
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2016, Seite: 2799
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2016, 2799:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom03.05.2016
- 2 BvR 2349/15 -
BVerfG: Speicherung des DNA-Musters zur Identitätsfeststellung bedarf Wiederholungsgefahr für Straftaten von erheblicher Bedeutung
Soll die DNA eines Straftäters zur Identitätsfeststellung gemäß § 81 g der Strafprozessordnung (StPO) untersucht werden, so bedarf es einer Prognoseentscheidung dahingehend, dass die Gefahr der Begehung einer erneuten Straftat von erheblicher Bedeutung durch den Straftäter besteht. Wird diese Negativprognose nicht oder nur unzureichend begründet, so ist die Anordnung zur DNA-Identitätsfeststellung wegen Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) verfassungswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2016, 2799 wird teils auch als „NJW 16, 2799“, „NJW 2016, S. 2799“ oder „NJW 16, S. 2799“ zitiert.