Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2016, 329
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2016, Seite: 329
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2016, 329:
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom16.10.2015
- 2 UF 107/15 -
Kindesunterhalt: Volljähriges Kind muss eigenes Vermögen zur Deckung des Lebensbedarfs einsetzen
Ein volljähriges Kind, welches sich in Ausbildung befindet, muss zur Deckung seines Lebensbedarfs eigenes Vermögen einsetzen. Ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht dann nicht. Verbraucht das Kind das Vermögen unzulässig anderweitig, so wird es so behandelt, als ob noch Vermögen vorhanden wäre. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2016, 329 wird teils auch als „NJW 16, 329“, „NJW 2016, S. 329“ oder „NJW 16, S. 329“ zitiert.