Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2016, 331
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2016, Seite: 331
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2016, 331:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom01.06.2015
- 12 U 991/14 -
Keine Eigentumsvermutung bei allgemein gehaltener, lückenhafter und unglaubwürdiger Schilderung zum Autokauf
In einem Verkehrsunfallprozess kommt die Eigentumsvermutung aus § 1006 Abs. 1 BGB nicht zur Anwendung, wenn der Kläger den Kauf des verunfallten Fahrzeugs nur allgemein, lückenhaft und unglaubwürdig schildert. In diesem Fall besteht für den Beklagten nämlich keine Möglichkeit den behaupteten Autokauf auf seine Wahrheit zu überprüfen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2016, 331 wird teils auch als „NJW 16, 331“, „NJW 2016, S. 331“ oder „NJW 16, S. 331“ zitiert.