Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2017, 1954
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2017, Seite: 1954
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2017, 1954:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom22.03.2017
- XII ZB 56/16 -
BGH: Regressansprüche des Scheinvaters wegen Kindesunterhalts gegen leiblichen Vater verjähren regelmäßig drei Jahre nach rechtskräftiger Feststellung der Scheinvaterschaft
Die Ansprüche des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater auf Erstattung geleisteten Kindesunterhalts verjähren gemäß § 195 BGB regelmäßig nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt gemäß § 199 BGB mit der rechtskräftigen Feststellung der Scheinvaterschaft und der Kenntnis des Scheinvaters von der Person des möglichen Erzeugers. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2017, 1954 wird teils auch als „NJW 17, 1954“, „NJW 2017, S. 1954“ oder „NJW 17, S. 1954“ zitiert.