Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2017, 1974
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2017, Seite: 1974
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2017, 1974:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom26.04.2017
- 2 Ss-OWi 295/17 -
Geschwindigkeitsmessung und Auswertung der Messdaten durch privaten Dienstleister ist unzulässig
Eine Geschwindigkeitsmessung sowie die Auswertung der Messdaten darf nicht durch einen privaten Dienstleister erfolgen. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist vielmehr Aufgabe staatlicher Hoheitsträger. Die Hinzuziehung Privater ist nur insoweit zulässig, solange die Verwaltungsbehörde Herrin des Verfahrens bleibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2017, 1974 wird teils auch als „NJW 17, 1974“, „NJW 2017, S. 1974“ oder „NJW 17, S. 1974“ zitiert.