Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2017, 2196
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2017, Seite: 2196
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2017, 2196:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom30.11.2016
- XII ZB 173/16 -
BGH: Kein Anspruch auf genetische Abstammungsuntersuchung bei bereits geklärter Abstammung des Kindes durch früheres Abstammungsgutachten
Ein Anspruch auf Einwilligung zur genetischen Abstammungsuntersuchung gemäß § 1598 a Abs. 1 BGB besteht nicht, wenn die Abstammung des Kindes bereits durch ein früheres Abstammungsgutachten geklärt ist. Der Anspruch kann ausnahmsweise aber bestehen, wenn das frühere Gutachten fehlerhaft war oder sich die wissenschaftlichen Standards verbessert haben und somit eine bessere Vaterschaftswahrscheinlichkeit ermöglicht wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2017, 2196 wird teils auch als „NJW 17, 2196“, „NJW 2017, S. 2196“ oder „NJW 17, S. 2196“ zitiert.