Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2017, 2626
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2017, Seite: 2626
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2017, 2626:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom28.04.2017
- 9 U 189/15 -
Auffahrender haftet selbst bei Möglichkeit eines plötzlichen Abbremsens aus erzieherischen Gründen für Auffahrunfall
Der Auffahrende haftet selbst dann für den Auffahrunfall allein, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende aus erzieherischen Gründen plötzlich stark abgebremst hat. Denn darin liegt nur dann ein vorwerfbarer Verkehrsverstoß des Vorausfahrenden, wenn ihm ein abruptes Abbremsen aus erzieherischen Gründen nachgewiesen werden kann. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2017, 2626 wird teils auch als „NJW 17, 2626“, „NJW 2017, S. 2626“ oder „NJW 17, S. 2626“ zitiert.