Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2017, 684
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2017, Seite: 684
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2017, 684:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom22.09.2016
- 2 AZR 700/15 -
BAG: Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Wochen nach Kündigung Zeit sich auf Schwerbehinderung zu berufen
Das Recht eines Arbeitnehmers sich als Schwerbehinderter auf den Sonderkündigungsschutz des § 168 SGB IX zu berufen, unterliegt der Verwirkung. Das Recht wird grundsätzlich nicht verwirkt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Schwerbehinderung geltend macht. Die Drei-Wochen-Frist ergibt sich aus § 4 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2017, 684 wird teils auch als „NJW 17, 684“, „NJW 2017, S. 684“ oder „NJW 17, S. 684“ zitiert.