Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2018, 2274
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 2274
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 2274:
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom18.04.2018
- 1 U 1509/17 -
Freistaat Sachsen haftet auf Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung eines Rechtsanwalts zur Terminsaufhebung
Die Aufhebung eines Gerichtstermins muss den Verfahrensbeteiligten noch vor der Abreise zugehen. Geschieht dies nicht und entstehen daher unnötige Kosten, haftet das betreffende Bundesland gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG auf Schadensersatz. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2018, 2274 wird teils auch als „NJW 18, 2274“, „NJW 2018, S. 2274“ oder „NJW 18, S. 2274“ zitiert.