Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2018, 2807
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 2807
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 2807:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom16.05.2018
- 5 U 1321/17 -
Bauherr muss zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Baumängeln nicht Klärung der Verantwortlichkeit der Baufirma im Verhältnis zu Dritten abwarten
Hat eine Baufirma einen Dritten mit Arbeiten beauftragt und besteht nachher ein Baumangel, so muss der Bauherr vor Geltendmachung von Schadensersatz zwar erfolglos eine Frist zur Nachbesserung setzen. Er muss aber nicht den Ausgang des Prozesses der Baufirma gegen den beauftragten Dritten zur Klärung der Verantwortlichkeit abwarten. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2018, 2807 wird teils auch als „NJW 18, 2807“, „NJW 2018, S. 2807“ oder „NJW 18, S. 2807“ zitiert.