Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2018, 322
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 322
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 322:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.09.2017
- 4 StR 274/16 -
BGH: Strafbare Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Strafverjährung aufgrund unterlassener Anklageerhebung
Erhebt ein Staatsanwalt keine Anklage, obwohl eine Verurteilung wahrscheinlich ist, und verjährt deshalb die Straftat, so macht er sich wegen Rechtsbeugung gemäß § 339 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Verzögert er dagegen lediglich die Bearbeitung des Falls, ohne dass Verjährung eintritt, so liegt regelmäßig keine Rechtsbeugung vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2018, 322 wird teils auch als „NJW 18, 322“, „NJW 2018, S. 322“ oder „NJW 18, S. 322“ zitiert.