Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2018, 399
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 399
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 399:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom13.07.2017
- I ZB 103/16 -
BGH: Zwangsräumung eines besetzten Hauses setzt Identifizierbarkeit der zu räumenden Hausbesetzer durch Vollstreckungstitel voraus
Soll ein besetztes Haus mittels eines Vollstreckungstitels zwangsgeräumt werden, so muss der Titel die Identifizierung der Hausbesetzer ermöglichen. Ist dies nicht der Fall, so ist die Zwangsräumung unzulässig. Der Grundstückseigentümer ist dann auf das Polizei- und Ordnungsrecht zu verweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2018, 399 wird teils auch als „NJW 18, 399“, „NJW 2018, S. 399“ oder „NJW 18, S. 399“ zitiert.