Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2018, 531
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 531
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 531:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom03.11.2017
- 2 BvR 2135/09 -
BVerfG: Dauer der Erzwingungshaft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung muss sich nicht an Dauer der Ordnungshaft richten
Die Dauer einer Haft zwecks Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensauskunft muss sich nicht an die Dauer der ersatzweise zum Ordnungsgeld angeordneten Ordnungshaft richten. Demnach ist eine Erzwingungshaft von bis zu 6 Monaten auch dann verhältnismäßig, wenn die Ordnungshaft nur zwei Tage beträgt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2018, 531 wird teils auch als „NJW 18, 531“, „NJW 2018, S. 531“ oder „NJW 18, S. 531“ zitiert.