Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2018, 873
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 873
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 873:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom16.11.2017
- IX ZA 21/17 -
BGH: Ohne Angabe zur Art der Finanzierung des Lebensunterhalts keine Prozesskostenhilfe
Beantragt eine Person Prozesskostenhilfe, die nach eigenen Angaben keine Sozialleistung erhält, muss sie darlegen und glaubhaft machen, wie der Lebensunterhalt finanziert wird. So müssen etwa freiwillige Leistungen Dritter angegeben werden, wenn sie regelmäßig und in nennenswertem Umfang gewährt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2018, 873 wird teils auch als „NJW 18, 873“, „NJW 2018, S. 873“ oder „NJW 18, S. 873“ zitiert.