Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 1997, 379
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 1997, Seite: 379
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 1997, 379:
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom19.12.1996
- 1 Ss 291/96 -
Durchfallerkrankung: Tempoüberschreitung auch bei heftigem Stuhlgang nicht erlaubt
Auch wer unter Durchfall leidet, muss sich grundsätzlich an bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Zumindest muss der Betroffene aber, bevor er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, prüfen, ob ein Halten am Seitenstreifen möglich ist, um seine Notdurft zu verrichten. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 1997, 379 wird teils auch als „NStZ-RR 97, 379“, „NStZ-RR 1997, S. 379“ oder „NStZ-RR 97, S. 379“ zitiert.