Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2013, 288
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 288
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2013, 288:
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom10.12.2012
- 1 Ws 218/12 -
Einlegung einer Berufung durch "SMS-to-Fax-Service" ist zulässig
Wird die Berufung mittels eines "SMS-to-Fax-Service" eingelegt, so ist dies zulässig. Denn in einem solchen Fall liegt eine schriftliche Einlegung der Berufung vor (§ 314 StPO). Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2013, 288 wird teils auch als „NStZ-RR 13, 288“, „NStZ-RR 2013, S. 288“ oder „NStZ-RR 13, S. 288“ zitiert.