Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2014, 30
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 30
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2014, 30:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom31.03.2013
- 3 Ws 58/13 (StVollz) -
Gefesselte Vorführung eines Strafgefangenen zum Gespräch mit Anstaltsleiter zur privaten Hilfestellung rechtswidrig
Weigert sich ein Strafgefangener an einem Gespräch mit dem Anstaltsleiter zur privaten Hilfestellung des Strafgefangenen teilzunehmen, so darf er nicht gefesselt vorgeführt werden. Eine solche Zwangsmaßnahme ist rechtswidrig. Der Strafgefangene kann in einem solchen Fall Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2014, 30 wird teils auch als „NStZ-RR 14, 30“, „NStZ-RR 2014, S. 30“ oder „NStZ-RR 14, S. 30“ zitiert.