Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2015, 339
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 339
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2015, 339:
Landgericht Potsdam, Beschluss vom02.06.2015
- 24 Qs 110/14 -
Tag-Schriftzug dient zur Identifizierung von Graffiti-Sprühern im Strafprozess
Zur Überführung von Graffiti-Sprühern in einem Strafprozess kann der Tag-Schriftzug dienen. Denn diesem kommt ein vergleichbarer Beweiswert wie eine individuelle Unterschrift zu. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2015, 339 wird teils auch als „NStZ-RR 15, 339“, „NStZ-RR 2015, S. 339“ oder „NStZ-RR 15, S. 339“ zitiert.