Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2017, 229
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 229
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2017, 229:
Oberlandesgericht München, Beschluss vom13.04.2017
- 1 AR 126/17 -
Unzulässige Auslieferung eines Rumänen aufgrund zu geringer Haftraumgröße
Die menschenwürdige Unterbringung eines Strafgefangen in einem Gemeinschaftshaftraum erfordert eine persönliche Haftfläche von mindestens 3 qm. Liegt die Haftfläche darunter, liegt ein Verstoß gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vor. Dies rechtfertigt den Auslieferungsstopp eines Ausländers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2017, 229 wird teils auch als „NStZ-RR 17, 229“, „NStZ-RR 2017, S. 229“ oder „NStZ-RR 17, S. 229“ zitiert.