Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2017, 242
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 242
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2017, 242:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom04.04.2017
- 3 StR 524/16 -
BGH: Erzwungener Zungenkuss kann strafbare sexuelle Nötigung darstellen
Das Erzwingen eines Zungenkusses kann eine strafbare sexuelle Nötigung gemäß § 177 StGB darstellen. Ein solcher stellt eine sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit im Sinne von § 184 h Nr. 1 StGB dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2017, 242 wird teils auch als „NStZ-RR 17, 242“, „NStZ-RR 2017, S. 242“ oder „NStZ-RR 17, S. 242“ zitiert.