Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2017, 88
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 88
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2017, 88:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom15.12.2016
- 2 StR 379/16 -
BGH: Unbewiesene Straftaten dürfen Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen
Werden dem Angeklagten weitere unbewiesene Straftaten vorgeworfen, so darf das Tatgericht aus diesen Vorwürfen keine Schlussfolgerungen zum Nachteil des Angeklagten ziehen. Insbesondere dienen vermutete weitere Straftaten nicht als Indiz für eine weitere Tatbegehung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2017, 88 wird teils auch als „NStZ-RR 17, 88“, „NStZ-RR 2017, S. 88“ oder „NStZ-RR 17, S. 88“ zitiert.