Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2018, 243
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 243
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2018, 243:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom03.05.2018
- 3 StR 658/17 -
BGH: Würgen während der Vergewaltigung ist nicht zwingend schwere körperliche Misshandlung
Wird das Opfer während einer Vergewaltigung gewürgt, so liegt darin allein noch keine schwere körperliche Misshandlung und somit besonders schwere Vergewaltigung nach § 177 Abs. 8 Nr. 2 a) StGB. Vielmehr müssen entweder erhebliche Schmerzen oder die körperliche Integrität schwer beeinträchtigende Verletzungen vorliegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2018, 243 wird teils auch als „NStZ-RR 18, 243“, „NStZ-RR 2018, S. 243“ oder „NStZ-RR 18, S. 243“ zitiert.