Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NVwZ 1993, 505
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ),
Jahrgang: 1993, Seite: 505
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NVwZ 1993, 505:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.11.1992
- V ZR 82/91 -
Nachbar muss Froschgequake aus Gartenteich erdulden
Nachbarn müssen Froschgequake erdulden und können grundsätzlich nicht verlangen, dass die Frösche entfernt werden, weil Frösche nach dem Naturschutzrecht besonders geschützt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NVwZ 1993, 505 wird teils auch als „NVwZ 93, 505“, „NVwZ 1993, S. 505“ oder „NVwZ 93, S. 505“ zitiert.