Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NWB 2019, 2408
Zeitschrift: NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht (NWB),
Jahrgang: 2019, Seite: 2408
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NWB 2019, 2408:
Oberlandesgericht München, Urteil vom26.03.2019
- 24 U 2290/18 -
Beim Ersatz des Verdienstausfallschadens sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig pauschal mit 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen
Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte als Schaden grundsätzlich einen Verdienstausfallschaden geltend machen. Dabei sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig mit einem Pauschalbetrag von 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen. Niedrigere Aufwendungen werden nur berücksichtigt, wenn diese vom Geschädigten angegeben und ggf. bewiesen werden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NWB 2019, 2408 wird teils auch als „NWB 19, 2408“, „NWB 2019, S. 2408“ oder „NWB 19, S. 2408“ zitiert.