Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZA 1987, 518
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA),
Jahrgang: 1987, Seite: 518
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZA 1987, 518:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom13.03.1987
- 7 AZR 601/85 -
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet gegen Abmahnungen gerichtlich vorzugehen
Wird ein Arbeitnehmer abgemahnt, ist er nicht dazu verpflichtet zur Prüfung der Richtigkeit gegen die Abmahnung gerichtlich vorzugehen. Die Berechtigung zur Abmahnung wird erst im Kündigungsschutzprozess geklärt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZA 1987, 518 wird teils auch als „NZA 87, 518“, „NZA 1987, S. 518“ oder „NZA 87, S. 518“ zitiert.