Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZA 1995, 671
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA),
Jahrgang: 1995, Seite: 671
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZA 1995, 671:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom08.03.1995
- 5 AZR 848/93 -
BAG: Arbeitszeugnisse sind beim Arbeitgeber abzuholen
Ein Arbeitszeugnis ist grundsätzlich beim Arbeitgeber abzuholen. Denn die Zeugnisschuld ist eine Holschuld. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZA 1995, 671 wird teils auch als „NZA 95, 671“, „NZA 1995, S. 671“ oder „NZA 95, S. 671“ zitiert.