Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 1999, 121
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 1999, Seite: 121
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 1999, 121:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom16.01.1998
- 33 C 2515/97-67 -
Anfertigung von Fotos der Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters: Mieter darf im Rahmen seines Notwehrrechts Kamera aus der Hand schlagen
Ein Vermieter ist nicht berechtigt von der Mietwohnung ohne Erlaubnis des Mieters Fotos anzufertigen. Tut er dies doch, so kann der Mieter im Rahmen seines Notwehrrechts dem Fotografen die Kamera aus der Hand schlagen. Zudem rechtfertigt allein eine unordentliche Wohnung keine fristlose Kündigung. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 1999, 121 wird teils auch als „NZM 99, 121“, „NZM 1999, S. 121“ oder „NZM 99, S. 121“ zitiert.