Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2005, 496
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2005, Seite: 496
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2005, 496:
Bundesgerichtshof, Urteil vom04.05.2005
- VIII ZR 94/04 -
Verzugszinsen: Kein rückwirkender Verzug des Mieters mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen
Eine Mieterhöhung gegen den Willen des Mieters wird erst fällig, wenn ein Gericht sie für rechtskräftig erklärt hat. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Der Mieter muss zwar rückwirkend den Differenzbetrag zur alten Miete zahlen, jedoch dürfen die Verzugszinsen nicht erhoben werden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2005, 496 wird teils auch als „NZM 05, 496“, „NZM 2005, S. 496“ oder „NZM 05, S. 496“ zitiert.