Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2008, 444
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2008, Seite: 444
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2008, 444:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.03.2008
- VIII ZR 188/07 -
Kein Wasserzähler: BGH erlaubt Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche
Sind in einem Mietshaus nicht alle Wohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet, ist der Vermieter nicht verpflichtet die Wasserkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter abzurechnen. Er darf stattdessen bei der Betriebskostenabrechnung Wasser und Abwasser nach Wohnfläche berechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in welchem nur eine Wohnung keinen Wasserzähler hatte. Der tatsächliche Verbrauch muss nur zugrunde gelegt werden, wenn alle Wohnungen einen Zähler haben. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2008, 444 wird teils auch als „NZM 08, 444“, „NZM 2008, S. 444“ oder „NZM 08, S. 444“ zitiert.