Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2009, 477
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2009, Seite: 477
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2009, 477:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.04.2009
- VIII ZR 86/08 -
BGH zur Wohnflächenberechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassenflächen
Terrassen, Loggien und Dachterrassen sind bei der Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung "in der Regel" mit einem Viertel zu bewerten. Sie können aber auch bis zur Hälfte ihrer Fläche angerechnet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Anrechnung von z.B. Dachterrassenflächen auf die Gesamtwohnfläche der Mietwohnung sei allerdings dann auf ein Viertel begrenzt, wenn die Anrechnung zu einem Viertel der ortsüblichen Verkehrssitte entspreche, führten die Richter aus. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2009, 477 wird teils auch als „NZM 09, 477“, „NZM 2009, S. 477“ oder „NZM 09, S. 477“ zitiert.