Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2010, 197
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2010, Seite: 197
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2010, 197:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom15.06.2009
- 8 U 245/08 -
Bei vorhandener Wechselsprechanlage und Türspion hat ein gehbehinderter Mieter keinen Anspruch auf Installation einer Videokamera an Wohnungstür
Die Installation einer Videokamera an der Wohnungstür stellt eine bauliche Veränderung der Mietsache dar und bedarf daher der Zustimmung des Vermieters. Ein Anspruch auf eine solche Zustimmung besteht für einen gehbehinderten und bettlägerigen Mieter gemäß § 554 a BGB nicht, wenn sein Bedürfnis nach Kontaktaufnahme durch eine Wechselsprechanlage am Bett und einem Türspion sichergestellt werden kann. Dies hat das Kammergericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2010, 197 wird teils auch als „NZM 10, 197“, „NZM 2010, S. 197“ oder „NZM 10, S. 197“ zitiert.