Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2010, 815
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2010, Seite: 815
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2010, 815:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom13.07.2010
- VIII ZR 326/09 -
BGH: Kein Vorenthalten der Mietwohnung aufgrund vom Vermieter verlangter Renovierung
Der Mieter einer Wohnung muss dann keine Entschädigung zahlen, wenn er die Mietsache deswegen nicht herausgibt, weil der Vermieter noch die Renovierung der Wohnung verlangt. Denn ein Vorenthalten liegt erst dann vor, wenn die Nicht-Herausgabe der Wohnung dem Willen des Vermieters widerspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2010, 815 wird teils auch als „NZM 10, 815“, „NZM 2010, S. 815“ oder „NZM 10, S. 815“ zitiert.