Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2011, 706
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2011, Seite: 706
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2011, 706:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.07.2011
- VIII ZR 317/10 -
Kündigung wegen Eigenbedarfs: Benennung der Person, für die die Wohnung benötigt wird, für Kündigungsschreiben ausreichend
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist es grundsätzlich ausreichend, wenn der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2011, 706 wird teils auch als „NZM 11, 706“, „NZM 2011, S. 706“ oder „NZM 11, S. 706“ zitiert.