Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2013, 541
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2013, Seite: 541
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2013, 541:
Amtsgericht München, Urteil vom21.11.2012
- 433 C 7448/12 -
In der Tiefgarage dürfen nur Autos abgestellt werden
Tiefgaragenplätze dürfen, sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, nur zum Abstellen von Autos, nicht zur Lagerung von Kartons oder ähnlichem genutzt werden. Dies entschied das Amtsgericht München. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2013, 541 wird teils auch als „NZM 13, 541“, „NZM 2013, S. 541“ oder „NZM 13, S. 541“ zitiert.