Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2013, 573
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2013, Seite: 573
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2013, 573:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.05.2013
- VIII ZR 285/12 -
Unwirksame Mietvertragsklausel zu Renovierungskosten: "Berechnungsgrundlage [für Renovierungskosten] ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts"
Eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Berechnungsgrundlage für Renovierungskosten der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2013, 573 wird teils auch als „NZM 13, 573“, „NZM 2013, S. 573“ oder „NZM 13, S. 573“ zitiert.