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Samstag, 23. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZM 2013, 575

Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2013, Seite: 575

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2013, 575:

Bundesgerichtshof, Urteil vom05.06.2013
- VIII ZR 287/12 -

Trittschallschutz und Luftschallschutz einer Wohnung müssen den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welcher Maßstab anzulegen ist, um zu beurteilen, ob eine Mietwohnung in schall­schutz­technischer Hinsicht einen Mangel aufweist. Das Gericht entschied, dass bei Fehlen einer vertraglichen Abrede eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude in schall­schutz­technischer Hinsicht keinen Mangel aufweist, sofern der Tritt- und der Luftschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZM 2013, 575 wird teils auch als „NZM 13, 575“, „NZM 2013, S. 575“ oder „NZM 13, S. 575“ zitiert.



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