Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2013, 575
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2013, Seite: 575
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2013, 575:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.06.2013
- VIII ZR 287/12 -
Trittschallschutz und Luftschallschutz einer Wohnung müssen den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welcher Maßstab anzulegen ist, um zu beurteilen, ob eine Mietwohnung in schallschutztechnischer Hinsicht einen Mangel aufweist. Das Gericht entschied, dass bei Fehlen einer vertraglichen Abrede eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel aufweist, sofern der Tritt- und der Luftschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2013, 575 wird teils auch als „NZM 13, 575“, „NZM 2013, S. 575“ oder „NZM 13, S. 575“ zitiert.