Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2015, 783
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2015, Seite: 783
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2015, 783:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom10.06.2015
- 2 U 201/14 -
Anwalt des Mieters haftet für Forderung von Geldzahlungen durch Vermieter als Voraussetzung für unstreitig geschuldete Räumung der Mietsache
Macht eine Mieterin die unstreitig geschuldete Räumung der Mietsache von Geldzahlungen des Vermieters abhängig, so kann darin eine Erpressung liegen. Hilft ihr dabei ein Anwalt, so kann sich dieser wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB schadenersatzpflichtig machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2015, 783 wird teils auch als „NZM 15, 783“, „NZM 2015, S. 783“ oder „NZM 15, S. 783“ zitiert.