Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2016, 239
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2016, Seite: 239
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2016, 239:
Landgericht Berlin, Beschluss vom21.07.2015
- 67 T 149/15 -
Untermieter nur zur Räumung der ihm zum Gebrauch überlassenen Räume verpflichtet
Ein Untermieter kann zwar im Wege einer einstweiligen Verfügung gemäß § 940 a Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Räumung verpflichtet werden, auch wenn gegen ihn kein Räumungstitel vorliegt. Jedoch umfasst die Räumungsverpflichtung nur die Räume, die ihm zum Gebrauch überlassen wurden. Dies setzt zumindest einen Mitbesitz an den Räumen voraus. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2016, 239 wird teils auch als „NZM 16, 239“, „NZM 2016, S. 239“ oder „NZM 16, S. 239“ zitiert.